Auto ummelden
Auto ummelden nach dem Gebrauchtwagenkauf
Wer ein gebrauchtes Auto kauft, muss es auf sich ummelden. Hier steht, was du dafür brauchst, wie es online geht, was es ungefähr kostet und wie du das Auto nach Hause bringst. Die Einzelheiten regelt deine Zulassungsbehörde – schau vorher auf ihre Seite.
Stand: Oktober 2026
Wer ummelden muss – und bis wann
Nach dem Kauf meldest du das Auto bei der Zulassungsbehörde deines Wohnorts auf dich um, und zwar unverzüglich (§ 15 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Eine feste Zahl von Tagen gibt es nicht; „unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Du legst dabei die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und die Versicherungsbestätigung vor und beantragst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Kfz-Steuer musst du nicht selbst anmelden: Die Zulassungsbehörde gibt die Daten an den Zoll weiter, der Steuerbescheid kommt danach per Post. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung auf dich.
Unterlagen
Was genau verlangt wird, unterscheidet sich je Behörde. Meist brauchst du:
- Personalausweis – oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eine eVB-Nummer: die elektronische Versicherungsbestätigung deiner neuen Kfz-Versicherung, kostenlos beim Versicherer
- ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer – ohne Mandat gibt es keine Zulassung, außer das Auto ist steuerbefreit, etwa ein Elektroauto (§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz)
- den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, wenn sie nicht im Fahrzeugschein steht
- die bisherigen Kennzeichen, wenn du neue bekommst
Hast du noch Kfz-Steuerschulden von 5 € oder mehr, darf die Zulassungsbehörde das Auto nicht auf dich zulassen (§ 13 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
Online ummelden mit i-Kfz
Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) kannst du ein Auto auch online umschreiben – mit oder ohne Halterwechsel. Du brauchst dafür:
- einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN und die AusweisApp (oder BundID mit ELSTER-Zertifikat)
- eVB-Nummer, gültige HU und deine Bankverbindung für die Kfz-Steuer
- die Zulassungsbescheinigungen und die Plaketten auf den Kennzeichen mit den verdeckten Sicherheitscodes – für einen Halterwechsel muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt sein
- einen Drucker
Leg einen Sicherheitscode erst frei, wenn du ihn eingibst: Freigelegte Codes machen das Dokument ungültig. Nach dem Antrag lädst du den Bescheid und einen vorläufigen Nachweis herunter, druckst sie aus und legst den Nachweis gut sichtbar ins Auto; damit darfst du schon fahren. Er gilt nach § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung höchstens 14 Tage, manche Behörden nennen 10 – maßgeblich ist der Bescheid. Papiere und Plaketten kommen per Post. Mehr dazu beim Bundesverkehrsministerium (öffnet in neuem Tab).
Kennzeichen behalten oder neu
Du musst das Kennzeichen beim Halterwechsel nicht tauschen: Seit Oktober 2019 kann ein Kennzeichen bundesweit am Auto bleiben, auch wenn der Halter wechselt und in einem anderen Bezirk wohnt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination besteht aber nicht. Ein Wunschkennzeichen kostet extra, in München zum Beispiel 12,80 €. Neue Schilder lässt du bei einem Schilderprägedienst machen; sie gehören nicht zur Gebühr der Behörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und unterscheiden sich je Behörde und Vorgang. Beispiele (Stand Oktober 2026):
- München (Auto schon in München zugelassen): online ab 17,80 € mit altem Kennzeichen, ab 20,50 € mit neuem; vor Ort ab 24,20 € und ab 27,10 €
- Berlin (Auto mit Berliner Kennzeichen): 19,60 € Grundgebühr, dazu je nach Fall weitere Gebühren
- Hamburg: 23,60 € bis 60,00 €
Dazu kommen gegebenenfalls neue Schilder und ein Wunschkennzeichen.
Das Auto nach Hause bringen
Ist das Auto noch zugelassen, kannst du es – wenn die Papiere onlinefähig sind (siehe oben) – online auf dich ummelden und mit dem vorläufigen Nachweis aus i-Kfz nach Hause fahren. Sonst fährst du es bis zur Ummeldung mit seiner bisherigen Zulassung; sprich das vorher mit dem Verkäufer ab (zur Versicherung siehe unten).
Ist das Auto abgemeldet, brauchst du für die Fahrt ein Kurzzeitkennzeichen (§ 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Es gilt nur für Probe- und Überführungsfahrten und nur für dieses eine Auto, höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung. Du beantragst es an deinem Wohnort oder dort, wo das Auto steht, und brauchst dafür eine eVB-Nummer. Ohne gültige HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle im selben oder einem benachbarten Bezirk erlaubt. Kurzzeitkennzeichen erkennst du an der „03“ oder „04“ am Anfang der Nummer.
Was der Verkäufer melden muss
Der Verkäufer meldet den Verkauf unverzüglich seiner Zulassungsbehörde, wenn du das Auto nicht schon umgemeldet hast – mit Kennzeichen, deinem Namen und deiner Anschrift und deiner Bestätigung, dass du die Zulassungsbescheinigung bekommen hast. Meldest du nicht um, kann die Behörde den Betrieb des Autos untersagen oder die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt aufbieten; legt sie niemand binnen vier Wochen vor, endet die Zulassung. Für den Verkäufer endet die Kfz-Steuer mit dem Tag, an dem das Auto auf dich umgeschrieben wird – nicht schon mit seiner Verkaufsanzeige. Mehr dazu im Ratgeber Auto privat verkaufen.
Die Kfz-Versicherung des Verkäufers geht mit dem Kauf auf dich über, solange das Auto nicht abgemeldet ist. Sobald du mit der eVB-Nummer deiner eigenen Versicherung ummeldest, endet sie. Ein Unfall in der Zeit dazwischen kann den Verkäufer trotzdem seinen Schadenfreiheitsrabatt kosten – melde deshalb zügig um.
Nach Umzug oder Namensänderung
Auch wenn du selbst umziehst oder deinen Namen änderst, meldest du das unverzüglich der Zulassungsbehörde (§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung); geändert wird die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Namensänderung oder einem neuen Kennzeichen wird auch Teil II geändert – bring den Fahrzeugbrief dann mit; für eine reine Adressänderung brauchst du ihn nicht. Das Kennzeichen darfst du behalten – ein neues ist freiwillig. Manche Meldebehörden geben die neue Anschrift, wenn du deinen Wohnsitz ummeldest, direkt an die Zulassungsbehörde weiter (§ 15 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk ist die Behörde deines neuen Wohnorts zuständig.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich ein gekauftes Auto ummelden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht; warte nicht länger als nötig – auch weil Briefe zu Rückrufen an den eingetragenen Halter gehen.
Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers behalten?
Ja, das Kennzeichen kann am Auto bleiben, auch wenn du in einem anderen Bezirk wohnst.
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eVB-Nummer?
Ja, auch dafür brauchst du eine Versicherungsbestätigung.
Muss ich nach einem Umzug ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein, du meldest nur die neue Anschrift; das Kennzeichen kann bleiben.
Kann ich sofort nach der Online-Zulassung losfahren?
Ja, mit dem ausgedruckten vorläufigen Nachweis gut sichtbar im Auto, bis Papiere und Plaketten per Post kommen.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung und keine technische Prüfung des Fahrzeugs.