Kaufvertrag
Kaufvertrag für den privaten Autokauf
Mit diesem Vertrag haltet ihr beim Autokauf von privat alles Wichtige schriftlich fest: wer kauft und verkauft, welches Auto, was der Verkäufer über den Zustand weiß, Preis, Übergabe und Ummeldung. Füll aus, was du schon weißt – den Rest tragt ihr bei der Übergabe von Hand ein. Das fertige PDF erstellst du mit KaufCheck Pro.
Stand: Oktober 2026
Ein Muster, keine Rechtsberatung
KaufCheck stellt eine allgemeine Vorlage für Verträge zwischen Privatleuten bereit und prüft weder eure Angaben noch eure Vereinbarungen. Lest den Vertrag vor der Unterschrift gemeinsam und in Ruhe durch. Geht es um viel Geld oder ist etwas unklar, hilft eine Anwältin oder ein Anwalt, eine Verbraucherzentrale oder – als Mitglied – dein Automobilclub.
Vertrag ausfüllen
Was im Vertrag steht
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer von Verkäufer und Käufer
- Das Auto mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung und Nummer des Fahrzeugbriefs
- Den abgelesenen Tachostand – und getrennt davon die Gesamtlaufleistung: fest vereinbart oder so, wie der Verkäufer sie kennt
- Die Angaben des Verkäufers zu Unfällen, gewerblicher Nutzung, Import, Motor und offenen Rückrufen sowie alle bekannten Mängel
- Preis, Bezahlung, Übergabe, Schlüssel, Unterlagen und Zubehör
- Wer das Auto bis wann ummeldet und wer bis dahin Steuer und Versicherung trägt
- Ein Übergabeprotokoll mit Quittung auf einer eigenen Seite
Gewährleistung beim Privatkauf
Wer privat verkauft, darf die Haftung für Sachmängel ausschließen – das ist üblich und steht auch in diesem Vertrag. Der Ausschluss hat aber Grenzen, die das Gesetz vorgibt: Er gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt, nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nicht für Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nicht für eine Garantie. Ein Ausschluss ohne diese Ausnahmen kann insgesamt unwirksam sein; deshalb sind sie im Vertrag ausdrücklich genannt.
Vor allem gilt der Ausschluss nicht für das, was ihr als Beschaffenheit vereinbart. Sagt der Verkäufer im Vertrag „unfallfrei“ oder vereinbart ihr eine Laufleistung fest, muss das stimmen – auch wenn die Gewährleistung sonst ausgeschlossen ist. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden, zuletzt etwa für eine Angabe im Inserat (noch zum bis 2021 geltenden Recht;Urteil vom 10. April 2024, VIII ZR 161/23 (öffnet in neuem Tab)). Deshalb fragt der Vertrag diese Punkte einzeln ab, und deshalb gibt es „Nicht bekannt“: Ein Verkäufer soll nur bestätigen, was er wirklich weiß. Unfälle aus der Zeit vor seiner Besitzzeit gibt er nur an, soweit sie ihm bekannt sind; nennt er die Laufleistung nur „nach seiner Kenntnis“, haftet er nur, wenn er es besser wusste.
Mängel, die im Vertrag stehen, gehören zur vereinbarten Beschaffenheit – wegen dieser Mängel hat der Käufer später keine Rechte. Deshalb sollten sie so genau wie möglich beschrieben sein.
Ob der Vertrag dabei als Allgemeine Geschäftsbedingung gilt, hängt davon ab, wer ihn zur Unterschrift vorschlägt. Sucht ihr das Muster gemeinsam aus und hätte jeder auch einen anderen Vertrag vorschlagen können, ist er in der Regel keine. Die Klauseln sind für beide Fälle formuliert; eine Prüfung eures Einzelfalls ersetzt das nicht.
Bei der Übergabe
- Lass dir den Ausweis des Verkäufers zeigen. Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II jemand anderes, lass dir das erklären; wer für jemanden verkauft, braucht eine Vollmacht.
- Vergleiche die FIN im Vertrag und in den Papieren mit der Nummer am Auto.
- Lies den Tachostand gemeinsam ab und trag ihn mit Uhrzeit ins Übergabeprotokoll ein.
- Übergeben werden Auto, Schlüssel und Fahrzeugbrief erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist – bar oder per Überweisung, die schon auf dem Konto ist.
- Streicht nicht benutzte Zeilen und Kästchen durch, setzt eure Kürzel auf jede Seite und unterschreibt beide Exemplare.
Nach dem Verkauf
Kfz-Steuer zahlt, für wen das Auto zugelassen ist. Für den Verkäufer endet sie mit der Umschreibung auf den Käufer oder der Abmeldung (Zoll: Beginn und Ende der Steuerpflicht (öffnet in neuem Tab)). Die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde beendet sie nicht, ermöglicht der Behörde aber, die Ummeldung durchzusetzen. Am sichersten meldet ihr das Auto vor der Übergabe ab oder geht gemeinsam zur Zulassungsstelle. Seiner Kfz-Versicherung meldet der Verkäufer den Verkauf unverzüglich.
Die Kfz-Versicherung geht mit dem Auto auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, also der Übergabe, kündigen und eine eigene abschließen; für die Ummeldung braucht er ohnehin eine eVB-Nummer seiner Versicherung. Was bei der Zulassung noch zu tun ist, steht im Ratgeber Gebrauchtwagen privat kaufen.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung und keine technische Prüfung des Fahrzeugs.