Auto verkaufen
Auto privat verkaufen
Wer sein Auto privat verkauft, erzielt meist mehr als beim Händler – und trägt dafür die Arbeit selbst: Unterlagen, Inserat, Besichtigung, Vertrag und Abmeldung. Hier steht, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Den Inseratstext erstellst du mit KaufCheck Pro aus deinen Angaben.
Stand: Oktober 2026
Vorbereiten
Leg alles bereit, bevor du inserierst – Käufer fragen danach, und es schafft Vertrauen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft oder Wartungsnachweise und Rechnungen über Reparaturen
- Alle Schlüssel, die Bedienungsanleitung und bei Elektroautos die Ladekabel
- Bei Importautos die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), bei Anbauteilen die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilgutachten
- Unterlagen zu reparierten Unfallschäden, etwa Rechnungen oder Gutachten
Den Preis legst du selbst fest. KaufCheck hat keine Marktdaten; vergleiche dein Auto mit ähnlichen Angeboten auf den großen Plattformen – gleiches Modell, ähnliches Baujahr, ähnliche Laufleistung und Ausstattung – und entscheide, ob du einen Festpreis oder „Verhandlungsbasis“ (VB) angibst.
Für die Fotos: Tageslicht, ruhiger Hintergrund, das Auto von allen Seiten, dazu Innenraum, Kofferraum, Motorraum und Tachostand. Fotografiere auch Mängel – das erspart Diskussionen bei der Besichtigung. Mach das Kennzeichen unkenntlich, und veröffentliche weder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) noch Fotos deiner Papiere: Betrüger können damit in deinem Namen auftreten oder dich mit angeblichen FIN-Berichten abzocken (Polizeiliche Kriminalprävention: FIN-Abfrage (öffnet in neuem Tab), Versand vertraulicher Dokumente (öffnet in neuem Tab)).
Inseratstext schreiben
Was im Inserat steht, kann als vereinbart gelten – auch wenn ihr die Haftung für Mängel im Vertrag ausschließt. So hat es der Bundesgerichtshof für die Angabe „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ in einem privaten Inserat gesehen, noch zum bis 2021 geltenden Recht (Urteil vom 10. April 2024, VIII ZR 161/23 (öffnet in neuem Tab)). Schreib deshalb nur, was du sicher weißt, und nenn bekannte Mängel offen: Wer einen Mangel arglistig verschweigt, haftet trotz Ausschluss (§ 444 BGB). Weißt du etwas nicht, etwa ob das Auto vor deiner Zeit einen Unfall hatte, schreib genau das – nicht „unfallfrei“.
Der Generator unten fragt das Wichtigste ab, was Käufer im Inserat suchen, und formuliert es vorsichtig. Die Fragen zur Vorgeschichte sind dieselben wie im Kaufvertrag. Auch die Felder der Plattform, etwa „unfallfrei“, sind Angaben zum Auto: Stell sie passend zu deinem Text ein. Speichere das veröffentlichte Inserat als Screenshot oder PDF; dann ist klar, was darin stand.
Besichtigung und Probefahrt
- Lass dir vor der Probefahrt Personalausweis und Führerschein zeigen und notier Name, Anschrift und die Nummern. Eine Kopie des Ausweises darfst du nur mit Einverständnis machen, und sie muss als Kopie erkennbar sein (§ 20 PAuswG (öffnet in neuem Tab)).
- Haltet in einer kurzen Probefahrtvereinbarung fest, wer fährt, wann und mit welchem Kennzeichen – und wer bei einem Unfall die Selbstbeteiligung trägt. Frag vorher deine Versicherung, ob andere Fahrer mitversichert sind.
- Fahr mit und gib die Schlüssel nicht aus der Hand. Wer sein Auto für eine Probefahrt allein überlässt und es nicht zurückbekommt, kann es endgültig verlieren, wenn der Täter es an jemanden verkauft, der davon nichts weiß (BGH, Urteil vom 18. September 2020, V ZR 8/19 (öffnet in neuem Tab)).
- Zeig Unterlagen vor Ort, aber schick keine Kopien oder Scans deiner Papiere per E-Mail oder Messenger (Polizeiliche Kriminalprävention (öffnet in neuem Tab)).
Sicher bezahlen lassen
- Am sichersten ist Bargeld bei der Übergabe – an einem belebten Ort oder in deiner Bank, am besten mit Begleitung.
- Eine Echtzeitüberweisung kommt in Sekunden an und ist wie jede Überweisung grundsätzlich nicht widerruflich (Deutsche Bundesbank (öffnet in neuem Tab)). Bei einer normalen Überweisung wartest du, bis das Geld auf deinem Konto gutgeschrieben ist. Ein Screenshot oder eine E-Mail mit „Zahlungsbestätigung“ beweist nichts.
- Vorsicht bei Käufern, die eine Spedition schicken, eine Zahlungsbestätigung per E-Mail vorlegen, einen Scheck über mehr als den Kaufpreis anbieten und den Rest zurückhaben wollen oder einen Treuhanddienst vorschlagen – typische Maschen (Polizeiliche Kriminalprävention: Übergabe an Dritte (öffnet in neuem Tab), Scheckbetrug (öffnet in neuem Tab); ADAC: Auto sicher bezahlen (öffnet in neuem Tab)).
- Auto, Schlüssel und Fahrzeugbrief gibst du erst heraus, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist.
Kaufvertrag und Übergabe
Schließt den Vertrag schriftlich, in zwei Exemplaren – etwa mit dem Kaufvertrag für den privaten Autokauf. Hast du oben einen Inseratstext erstellt, nimm den Link „Kaufvertrag mit diesen Angaben vorbereiten“ unter dem Text: Dann übernimmt der Vertrag deine Angaben. Darin steht auch, was ausgeschlossen ist und was nicht, und es gibt ein Übergabeprotokoll mit Tachostand und Quittung.
Am einfachsten ist es, wenn du das Auto vor der Übergabe abmeldest: Dann endet deine Kfz-Steuer, und der Käufer meldet es neu an; zum Wegfahren braucht er ein Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV (öffnet in neuem Tab)). Frag deine Versicherung, was nach der Abmeldung mit deinem Vertrag passiert. Bleibt es zugelassen, vereinbart ihr im Vertrag, bis wann der Käufer es ummeldet, oder ihr geht gemeinsam zur Zulassungsstelle.
Verkaufst du ein Auto aus deinem Betrieb, etwa als Selbständiger einen Firmenwagen, bist du kein Privatverkäufer: Gegenüber Privatleuten kannst du die Gewährleistung dann nicht ausschließen, bei Gebrauchtwagen nur unter Bedingungen auf ein Jahr verkürzen (§ 476 BGB (öffnet in neuem Tab)). Der Inseratstext und der Kaufvertrag hier passen dann nicht.
Nach dem Verkauf
- Zulassungsbehörde: Hat der Käufer das Auto noch nicht umgemeldet, zeigst du den Verkauf unverzüglich an – mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und seiner Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigungen bekommen hat (§ 15 Abs. 5 FZV (öffnet in neuem Tab)). Meldet er es nicht um, kann die Behörde den Betrieb des Autos untersagen.
- Versicherung: Die Kfz-Versicherung geht mit dem Verkauf auf den Käufer über; er kann sie innerhalb eines Monats kündigen. Melde den Verkauf unverzüglich deiner Versicherung (das darf auch der Käufer). Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haftet ihr beide; kündigt der Käufer, zahlst nur du ( §§ 95 (öffnet in neuem Tab), 96 (öffnet in neuem Tab), 97 (öffnet in neuem Tab) und 122 (öffnet in neuem Tab) VVG).
- Kfz-Steuer: Sie endet mit der Umschreibung auf den Käufer oder mit der Abmeldung, nicht schon mit der Verkaufsanzeige. Zu viel Gezahltes zahlt der Zoll zurück – automatisch, wenn du per Lastschrift zahlst; sonst teilst du dem Hauptzollamt deine Bankverbindung mit (Zoll: Beginn und Ende der Steuerpflicht (öffnet in neuem Tab)).
- Abmelden online: Das geht ohne Online-Ausweis, wenn der Fahrzeugschein ab 2015 ausgestellt ist und die Kennzeichen Plaketten mit verdeckten Sicherheitscodes haben; du brauchst außerdem deine IBAN. Online kostet die Abmeldung 2,10 Euro, bei der Zulassungsstelle 15,90 Euro (Bundesverkehrsministerium: i-Kfz (öffnet in neuem Tab), Gebührenordnung, Nr. 224 (öffnet in neuem Tab)). Den entwerteten Fahrzeugschein hebst du auf.
- Kennzeichen: Bei der Abmeldung kannst du es bis zu zwölf Monate reservieren lassen – nach § 16 FZV (öffnet in neuem Tab) aber nur, um dasselbe Auto wieder zuzulassen. Willst du es für ein anderes Auto behalten, frag deine Zulassungsbehörde.
- Lösch deine Daten im Auto – gekoppelte Handys, Ziele im Navi, Konten in der App des Herstellers – und entferne das Auto aus „Mein Auto“.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung und keine technische Prüfung des Fahrzeugs.