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Kfz-Steuer-Rechner

Kfz-Steuer für einen Gebrauchtwagen berechnen

Die Kfz-Steuer hängt von Erstzulassung, Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Wähl Modell und Motor: Hubraum und CO₂ nimmt KaufCheck aus den EU-Daten der Neuzulassungen. Für ältere Autos oder wenn dein Auto fehlt, trägst du die Werte aus dem Fahrzeugschein ein. Gerechnet wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz – direkt in deinem Browser, ohne dass etwas gespeichert wird.

Stand: Oktober 2026

Rechner

Fahrzeugschein, Feld B

Dein Auto

Wähl Marke und Modell, dann den Motor.

Genauer, und für Autos, die nicht in der Liste sind:

Kfz-Steuer

Gib die Erstzulassung an und wähl Marke, Modell und Motor.

Fehlt dir ein Wert, frag den Verkäufer nach einem Foto des Fahrzeugscheins – darauf stehen alle Angaben.

Laufende Kosten überschlagen

Mit deiner Fahrleistung, dem Verbrauch und deinen Preisen rechnest du grob aus, was das Auto im Monat kostet. Die Kfz-Steuer von oben ist schon eingerechnet.

Laut Inserat oder Hersteller; im Alltag meist etwas mehr. Erdgas (CNG): kg je 100 km und Preis je kg.

Aktueller Preis an der Tankstelle oder in einer Spritpreis-App

Angebot deines Versicherers – abhängig unter anderem von der Typklasse, der Region und deiner Schadenfreiheitsklasse

Deine Annahme für Inspektion, Reifen, HU/AU und Reparaturen; ältere Autos brauchen mehr Rücklage

Laufende Kosten

Trag deine Werte ein.

Finanzierung durchrechnen

Finanzierst du das Auto, rechnest du hier mit den Zahlen aus dem Angebot die Monatsrate und die Kreditkosten aus. Zinsen und Gebühren sind Kosten, die zu den laufenden Kosten dazukommen; die Tilgung ist der Kaufpreis, nur in Raten.

Nettodarlehensbetrag laut Angebot – meist Kaufpreis minus Anzahlung

Aus dem Angebot von Bank oder Händler, nicht der Sollzins: Nur der effektive Jahreszins enthält alle Pflichtkosten

Optional, bei einer Ballonfinanzierung: am Ende auf einmal fällig

Finanzierung

Trag Kreditbetrag, Zins und Laufzeit ein.

So wird gerechnet

Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung (§ 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz):

  • Ab 2021: je angefangene 100 cm³ Hubraum 2 € (Benziner) oder 9,50 € (Diesel). Dazu kommt jedes Gramm CO₂ über 95 g/km, gestaffelt: bis 115 g/km 2 €, bis 135 g/km 2,20 €, bis 155 g/km 2,50 €, bis 175 g/km 2,90 €, bis 195 g/km 3,40 € und darüber 4 € je Gramm.
  • Juli 2009 bis 2020: derselbe Hubraum-Anteil plus 2 € für jedes Gramm CO₂ über 120 g/km (Erstzulassung bis 2011), über 110 g/km (2012 und 2013) oder über 95 g/km (ab 2014).
  • Bis Juni 2009: nur nach Hubraum und Schadstoffklasse, z. B. bei Euro 3 oder besser 6,75 € (Benziner) oder 15,44 € (Diesel) je angefangene 100 cm³, bei Euro 2 7,36 € oder 16,05 €, bei Euro 1 15,13 € oder 27,35 €. Für schwere Pkw mit „/II“ oder „/III“ gelten Besonderheiten (siehe unten). Für Autos mit Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 gilt der CO₂-Tarif, wenn er günstiger ist.

Der Jahresbetrag wird auf volle Euro abgerundet.

Wo stehen die Werte?

Alles steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

  • Feld B: Datum der Erstzulassung
  • Feld P.1: Hubraum in cm³
  • Feld V.7: CO₂-Ausstoß in g/km
  • Feld 14 und Schlüsselnummer 14.1: Emissionsklasse (nur für Erstzulassungen vor Juli 2009 wichtig; im alten Fahrzeugschein die letzten zwei Ziffern im Feld „zu 1“). Ein „/II“ oder „/III“ kennzeichnet schwere Pkw über 2,5 t: Bei Euro 2 und Euro 3 (ohne D4) gilt für sie der Satz der nächstschlechteren Stufe; Euro 4/II und Euro 4/III zählen wie Euro 3 oder besser.
  • Feld F.2: zulässiges Gesamtgewicht (für Elektroautos)

Steht im Fahrzeugschein nur die Schlüsselnummer, hilft diese Zuordnung: 30–33, 36–48 und 53–70 sowie Euro 5 und 6 zählen als „Euro 3 oder besser“; 25–27, 35, 49–52 und 71 als „Euro 2“; 01, 02, 11–14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34 und 77 als „Euro 1“; 17, 19, 20, 23 und 24 als „ozonbefreit“; alle anderen zahlen den höchsten Satz.

Elektroautos

Elektroautos mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 sind zehn Jahre ab der Erstzulassung steuerfrei, längstens bis 31.12.2035 (§ 3d KraftStG). Die Befreiung bleibt beim Halterwechsel erhalten. Danach richtet sich die Steuer nach dem Gesamtgewicht und ist um die Hälfte ermäßigt.

Zahlung und Halterwechsel

Die Steuer zieht der Zoll per Lastschrift ein, in der Regel für ein Jahr im Voraus; bei der Zulassung gibst du dafür ein SEPA-Mandat ab. Über 500 € im Jahr darfst du halbjährlich zahlen (3 % Aufschlag), über 1.000 € auch vierteljährlich (6 % Aufschlag, § 11 KraftStG). Meldet der Verkäufer das Auto ab oder um, endet seine Steuerpflicht, und deine beginnt mit deiner Zulassung. Mehr zum Ablauf steht im Ratgeber Gebrauchtwagen privat kaufen.

Versicherung und Typklasse

Wie viel die Kfz-Versicherung kostet, hängt unter anderem von der Typklasse ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt sie jedes Jahr aus den Schäden, die mit den einzelnen Fahrzeugtypen entstanden sind – getrennt für Haftpflicht (Klassen 10 bis 25), Teilkasko (10 bis 33) und Vollkasko (10 bis 34). Eine höhere Klasse bedeutet meist einen höheren Beitrag. Die neuen Typklassen erscheinen meist im September. Versicherer können sie gleich für neue Verträge verwenden, bei bestehenden meist ab dem 1. Januar; verbindlich sind sie für die Versicherer nicht.

Die Typklasse gilt nicht für ein Modell insgesamt, sondern für jede Variante – zwei Motoren desselben Modells können weit auseinanderliegen. Du brauchst dafür zwei Nummern aus dem Fahrzeugschein: die Herstellerschlüsselnummer (HSN, Feld 2.1, vier Ziffern) und die Typschlüsselnummer (TSN, die ersten drei Zeichen in Feld 2.2). Im alten Fahrzeugschein stehen sie in den Feldern „zu 2“ und „zu 3“. Frag den Verkäufer danach, bevor du kaufst.

Typklasse beim GDV abfragen (öffnet in neuem Tab) – kostenlos, mit HSN und TSN oder nach Marke und Modell. Was du am Ende zahlst, zeigt erst das Angebot einer Versicherung; dabei zählen auch Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung und keine technische Prüfung des Fahrzeugs.