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Kleiner Van

BMW 2er Active Tourer gebraucht kaufen

Kompakter BMW-Van mit Frontantrieb (2014 der erste Fronttriebler der Marke), laut ADAC bequem, sicher zu fahren und sehr zuverlässig, aber teuer und mit nur durchschnittlich großem Kofferraum.

2 Generationen: Active Tourer F45 / Gran Tourer F46 (2014–2021), 2er Active Tourer U06 (seit 2021)

BMW 2er Active Tourer, Generation 2er Active Tourer U06
Foto „BMW U06 218i 1X7A1832“ von Alexander-93, CC BY-SA 4.0 (öffnet in neuem Tab), verkleinert, Kennzeichen unkenntlich gemacht, Bearbeitung unter derselben Lizenz – Wikimedia Commons (öffnet in neuem Tab)

2er Active Tourer U06 (U06), seit 2021

Tipps für die Besichtigung

  • Zu dieser Generation haben wir noch keine Schwachstellen ausgewertet. Lass das Auto vor dem Kauf in einer Werkstatt prüfen und Rückrufe per Fahrgestellnummer erfragen.

Bekannte Schwachstellen laut ADAC, TÜV-Report und Fachpresse – sie treten nicht bei jedem Auto auf. Wie es um das Auto vor dir steht, zeigt erst die Besichtigung, im Zweifel mit einer Werkstatt. Zur Besichtigungs-Checkliste

Rückrufe prüfen: BMW 2er Active Tourer

Mit Rückrufen beheben Hersteller Mängel, etwa an Bremsen, Airbags oder der Abgasreinigung. Die Reparatur ist in der Regel kostenlos – behoben ist der Mangel aber erst, wenn eine Vertragswerkstatt sie durchgeführt hat.

  1. FIN erfragen. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, auch Fahrgestellnummer) steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld E) und oft unten an der Windschutzscheibe oder auf dem Typschild.
  2. Beim Hersteller prüfen. In der FIN-Abfrage von BMW (öffnet in neuem Tab) siehst du, ob für dieses Auto laut Hersteller Rückrufe offen sind.
  3. Alternativ in einer Vertragswerkstatt oder bei der Kundenhotline des Herstellers fragen. Dort sind offene Rückrufe zur FIN bekannt.
  4. Rückrufe für das Modell nachschlagen. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (öffnet in neuem Tab) zeigt Rückrufe nach Hersteller, Modell und Baujahr – nicht für ein einzelnes Auto und nicht jede Maßnahme der Hersteller.
  5. Belege zeigen lassen. Frag nach Werkstattbelegen zu erledigten Rückrufen.

Anders als bei freiwilligen Serviceaktionen ist die Teilnahme an einem Rückruf Pflicht. Die Schreiben des Herstellers gehen an den eingetragenen Halter – nach dem Kauf also an dich. Wer sie ignoriert, riskiert, dass die Zulassungsbehörde den Betrieb des Autos untersagt.

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