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Kleinstwagen

Toyota Aygo gebraucht kaufen

Handlicher, sparsamer Kleinstwagen für die Stadt, der laut ADAC in der Pannenstatistik gut abschneidet.

3 Generationen: Aygo I (2005–2014), Aygo II (2014–2021), Aygo X (seit 2022)

Toyota Aygo, Generation Aygo X
Foto „2022 Toyota Aygo X Edge 1.0 VVT-i (Front)“ von DieselFordMondeo, CC BY-SA 4.0 (öffnet in neuem Tab), verkleinert, Kennzeichen unkenntlich gemacht, Bearbeitung unter derselben Lizenz – Wikimedia Commons (öffnet in neuem Tab)

Aygo X, seit 2022

Tipps für die Besichtigung

  • Für diese Generation liegen noch wenige Gebrauchtwagen-Erfahrungen vor; Rückrufe per Fahrgestellnummer erfragen.

Bekannte Schwachstellen laut ADAC, TÜV-Report und Fachpresse – sie treten nicht bei jedem Auto auf. Wie es um das Auto vor dir steht, zeigt erst die Besichtigung, im Zweifel mit einer Werkstatt. Zur Besichtigungs-Checkliste

Rückrufe prüfen: Toyota Aygo

Mit Rückrufen beheben Hersteller Mängel, etwa an Bremsen, Airbags oder der Abgasreinigung. Die Reparatur ist in der Regel kostenlos – behoben ist der Mangel aber erst, wenn eine Vertragswerkstatt sie durchgeführt hat.

  1. FIN erfragen. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, auch Fahrgestellnummer) steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld E) und oft unten an der Windschutzscheibe oder auf dem Typschild.
  2. Beim Hersteller prüfen. In der FIN-Abfrage von Toyota (öffnet in neuem Tab) siehst du, ob für dieses Auto laut Hersteller Rückrufe offen sind.
  3. Alternativ in einer Vertragswerkstatt oder bei der Kundenhotline des Herstellers fragen. Dort sind offene Rückrufe zur FIN bekannt.
  4. Rückrufe für das Modell nachschlagen. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (öffnet in neuem Tab) zeigt Rückrufe nach Hersteller, Modell und Baujahr – nicht für ein einzelnes Auto und nicht jede Maßnahme der Hersteller.
  5. Belege zeigen lassen. Frag nach Werkstattbelegen zu erledigten Rückrufen.

Anders als bei freiwilligen Serviceaktionen ist die Teilnahme an einem Rückruf Pflicht. Die Schreiben des Herstellers gehen an den eingetragenen Halter – nach dem Kauf also an dich. Wer sie ignoriert, riskiert, dass die Zulassungsbehörde den Betrieb des Autos untersagt.